LandesrechtNiederösterreichVerordnungen Festsetzung des Entgelts für Begleitpersonen

Festsetzung des Entgelts für Begleitpersonen

In Kraft seit 22. November 2024
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Begleitpersonenentgelt

Das von einer nicht anstaltsbedürftigen Begleitperson – sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach § 44 Abs. 5 NÖ KAG vorliegt – pro Belegstag zu leistende Entgelt (Begleitpersonenentgelt) wird wie folgt festgesetzt:

1. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 4. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr: € 14,43

2. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 11. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: € 21,70

3. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: € 43,40

4. Begleitperson zu Sonderklassepatienten € 43,40

5. Begleitperson im Familienapartment € 166,10

§ 2 § 2

§ 2 Inkraft- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 22. November 2024 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes für Begleitpersonen, LGBl. Nr. 71/2023, außer Kraft.