Um die Zielsetzung der Erhöhung sowie die Steuerung der verfügbaren Personalressourcen im spitalsärztlichen Bereich zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung in den Krankenanstalten gemäß § 2 Z 2 NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), LGBl. Nr. 1/2020 in der geltenden Fassung zu erreichen, wird eine Verfügbarkeitsprämie gewährt.
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