LandesrechtNiederösterreichVerordnungenRegionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn

Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn

In Kraft seit 29. Januar 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Horn .

§ 2 § 2

§ 2 Begriffsbestimmung

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

Agrarische Schwerpunkträume: Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion;

§ 3 § 3

§ 3 Zielsetzungen

1. Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft und Minimierung der Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungsentwicklung

2. Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit

3. Vermeidung von räumlichen Nutzungskonflikten

4. Sicherstellung einer klimaverträglichen Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Funktionen „Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Versorgung und Mobilität“

§ 4 § 4

§ 4 Maßnahmen für den Naturraum

In den in den Anlagen 3 bis 12 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

- Grünland-Land- und Forstwirtschaft

- Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen

- Erhaltenswerte Gebäude im Grünland

- Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen

- Grünland-Windkraftanlagen

- Grünland-Kellergassen

- Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche

- Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen

Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.

§ 5 § 5

§ 5 Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

Es werden die in den Anlagen 3 bis 12 grafisch und in der Anlage 13 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.

§ 6 § 6

§ 6 Monitoring

Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.

Anlage 1

Anl. 1

Übersicht

(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 2

Anl. 2

Legende

(Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 3

Anl. 3

(Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 4

Anl. 4

(Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 5

Anl. 5

(Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 6

Anl. 6

(Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 7

Anl. 7

(Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 8

Anl. 8

(Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 9

Anl. 9

(Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 10

Anl. 10

(Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 11

Anl. 11

(Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 12

Anl. 12

(Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)

Anlage 13

Anl. 13

(Anm.: Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.)