LandesrechtNiederösterreichVerordnungenRegionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt§ 8

§ 8§ 8

In Kraft seit 29. Januar 2025
Up-to-date

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75, hinsichtlich des Geltungsbereiches gemäß § 1 außer Kraft.

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