§ 8 § 8 — Regionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt
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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75, hinsichtlich des Geltungsbereiches gemäß § 1 außer Kraft.
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