Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Waidhofen an der Ybbs, den Verwaltungsbezirk Scheibbs und folgende Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Amstetten:
Hollenstein an der Ybbs, Opponitz, St. Georgen am Reith, Ybbsitz
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