Vorwort
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Waidhofen an der Ybbs, den Verwaltungsbezirk Scheibbs und folgende Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Amstetten:
Hollenstein an der Ybbs, Opponitz, St. Georgen am Reith, Ybbsitz
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
Agrarische Schwerpunkträume: Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion;
1. Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft und Minimierung der Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungsentwicklung
2. Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit
3. Vermeidung von räumlichen Nutzungskonflikten
4. Sicherstellung einer klimaverträglichen Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Funktionen „Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Versorgung und Mobilität“
In den in den Anlagen 3 bis 16 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
- Grünland-Land- und Forstwirtschaft
- Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen
- Erhaltenswerte Gebäude im Grünland
- Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen
- Grünland-Windkraftanlagen
- Grünland-Kellergassen
- Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche
- Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen
Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.
Es werden die in den Anlagen 3 bis 16 grafisch und in der Anlage 17 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
Übersicht
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)
Legende
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 12 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 13 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 15 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 16 ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Anlage 17 ist als PDF dokumentiert.)