§ 7 § 7 — Schulversuch einer Schulkooperation der landwirtschaftlichen Fachschule Tullnerbach mit dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Tullnerbach - „Pferdewirtschaftsgymnasium“
Rückverweise
Am Ende jeder Schulstufe ist der Schülerin bzw. dem Schüler ein Jahreszeugnis über die betreffende Schulstufe auszustellen. Am Ende des vierten Unterrichtsjahres ist ein Jahres- und Abschlusszeugnis auszustellen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden