(1) Diese Verordnung tritt mit 4. September 2023 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Schulversuch einer Schulkooperation der landwirtschaftlichen Fachschule Tullnerbach mit der Expositur des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Purkersdorf, LGBl. Nr. 90/2017, außer Kraft.
(3) Für Schülerinnen bzw. Schüler die bereits vor dem 4. September 2023 aufgenommen worden sind und die Ausbildung begonnen haben, gilt die Verordnung über den Schulversuch einer Schulkooperation der landwirtschaftlichen Fachschule Tullnerbach mit der Expositur des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Purkersdorf, LGBl. Nr. 90/2017, bis zum Austritt aus der landwirtschaftlichen Fachschule Tullnerbach.
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