Ziele der gegenständlichen Verordnung sind der Schutz der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, sowie die Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen vor einer Gefährdung durch die Wildart Wolf (Canis lupus).
Keine Verweise gefunden
Rückverweise