Fachkundige Personen zur Vermittlung der Inhalte der allgemeinen Sachkunde sind:
1. aktive Trainerinnen oder Trainer
- des Österreichischen Kynologenverbandes,
- der Österreichischen Hundesport-Union und
- des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes
2. Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ oder „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ nach § 11 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, führen dürfen
3. Personen, die gemäß § 7 zugelassen sind, und
4. Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Die Gleichwertigkeit kann von der Landesregierung auf Antrag festgestellt werden.
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