LandesrechtNiederösterreichVerordnungenBestimmung eines Schongebietes zum Schutz der Heilquellen von Baden und Bad VöslauAnl. 29

Anl. 29

In Kraft seit 01. Oktober 2022
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(Anm.: Anlage 29 ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage 29
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