Die Fachschulen werden in folgenden Ausbildungsformen und Ausbildungsstufen geführt:
1. Schulpflichtersetzende Fachschule:
- Fachrichtungen Betriebs- und Haushaltsmanagement sowie Landwirtschaft, mit drei Schulstufen. Die erste und zweite Schulstufe wird ganzjährig und die dritte Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von acht Monaten geführt. Zwischen der zweiten und dritten Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von vier Monaten zu absolvieren.
- Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft mit dem bedeutsamen Fachgebiet Kleintierhaltung, Pferdewirtschaft und Weinbau einschließlich Kellerwirtschaft mit vier Schulstufen. Die erste, zweite und vierte Schulstufe wird ganzjährig geführt. Zwischen der zweiten und vierten Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von zwölf Monaten zu absolvieren.
- Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement für Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum mit vier Schulstufen. Die erste bis vierte Schulstufe wird ganzjährig geführt. Zwischen der zweiten und dritten Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von zwei Monaten zu absolvieren. Im Verlauf der vierten Schulstufe ist ein schulautonom festzulegendes Praktikum in der Dauer von drei bis sechs Monaten zu absolvieren.
- Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement mit dem bedeutsamen Fachgebiet Lebensmitteltechnik und Landwirtschaft mit dem bedeutsamen Fachgebiet Lebensmitteltechnik mit vier Schulstufen. Die erste und zweite Schulstufe wird ganzjährig, die dritte und vierte Schulstufe wird saisonmäßig in der Dauer von je fünf Monaten geführt. Zwischen der dritten und vierten Schulstufe ist ein Pflichtpraktikum in der Dauer von zehn Monaten zu absolvieren.
- Alle übrigen Fachrichtungen mit einem bedeutsamen Fachgebiet mit vier Schulstufen. Die erste und zweite Schulstufe wird ganzjährig, die dritte Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von acht Monaten und die vierte Schulstufe saisonmäßig in der Dauer von einem Monat geführt. Zwischen der zweiten und dritten Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von vier Monaten und zwischen der dritten und vierten Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von zehn Monaten zu absolvieren.
2. Weiterführende Fachschule:
- Unternehmerinnen- und Unternehmerausbildung mit einem kaufmännisch-unternehmerischen Teil (mindestens 160 Stunden; Ersatz der Unternehmerprüfung) und einem Meisterinnen- bzw. Meisterprüfung-Vorbereitungsteil und der Organisation einer saisonmäßigen Schule.
- Meisterinnen- und Meisterfachschule mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule.
- Bäuerinnen- und Bauernschule mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule.
- Berufsreifevorbereitungslehrgang mit der Organisation einer saisonmäßigen Schule.
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