Ohne Ablegung einer Einstufungsprüfung sind folgende Übertritte zulässig:
- nach erfolgreichem Abschluss der ersten Schulstufe einer Berufsschule in die zweite Schulstufe einer Berufsschule anderer Fachrichtung;
- nach erfolgreichem Abschluss der zweiten Schulstufe einer Berufsschule in die zweite Schulstufe einer Berufsschule anderer Fachrichtung.
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