(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1 und die NÖ Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung außer Kraft.
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