(1) Die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife darf an einem Tag durchgeführt werden. Sie darf nicht vor 7.00 Uhr beginnen und muss spätestens um 18.00 Uhr beendet sein.
(2) Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern, die praktische Prüfung nicht länger als 60 Minuten.
(3) Die Klausurarbeit dauert drei Stunden.
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