(1) Die Meisterinnen- und Meisterfachschule, Fachrichtung Gartenbau, ist eine saisonmäßige weiterführende Fachschule mit zwei Teilen in der Dauer von jeweils vier Monaten; Ziel ist es, jenen Personen, die die Ablegung der Meisterinnen- bzw. Meisterprüfung anstreben, das hierfür notwendige Wissen anzubieten.
(2) Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
- die Ablegung einer Facharbeiterprüfung im Lehrberuf Gartenbau oder
- eine gleichwertige gartenbauliche Ausbildung.
(3) Die Aufnahmevoraussetzungen sind durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachzuweisen.
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