LandesrechtNiederösterreichVerordnungenAufteilung des Ertrages des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe 2021§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 13. November 2025
Up-to-date

Der Ertrag des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 30:70 geteilt.

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