§ 1 § 1 — Aufteilung des Ertrages des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe 2021
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Der Ertrag des Landeszuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 30:70 geteilt.
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