Von den Wahlberechtigten ist auf dem Stimmzettel der Name der gewünschten Kandidatin/des gewünschten Kandidaten zu verzeichnen. Die Wahl der Landesschulsprecherin/des Landesschulsprechers, der/des ersten Stellvertreterinnen/Stellvertreters und der/des zweiten Stellvertreterinnen/Stellvertreters erfolgt in gesonderten Wahldurchgängen. Sollte keine Kandidatin/kein Kandidat mehr als 50% der abgegeben, gültigen Stimmen erreichen, kommt es zu einem Stichwahlverfahren mit jenen zwei Kandidatinnen/Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise