§ 3 § 3 — NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 4
Rückverweise
In allen Fachsparten sind bei der mündlichen Prüfung die Gegenstände
1. Öffentliches Recht mit den Fächern
- Österreichisches Verfassungsrecht und
- Aufbau und Organisation der österreichischen Behörden,
2. Verfahrensrecht mit den Fächern
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und
- Grundzüge der übrigen Verwaltungsverfahrensgesetze und
3. Dienstrecht mit den Fächern
- Rechte und Pflichten der Landesbediensteten und
- die gesetzlichen Bestimmungen über die Begründung und Beendigung eines Dienstverhältnisses nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz
in Fachkenntnissen zu prüfen.
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