(1) Der L den (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) in Dezibel (dB) wird mit folgender Gleichung berechnet :
Dabei gilt:
1. L day (Taglärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen jeweils am Tag erfolgen;
2. L evening (Abendlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen jeweils am Abend erfolgen;
3. L night (Nachtlärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen jeweils in der Nacht erfolgen.
Die ISO 1996-2: 1987 kann bei der Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien bezogen werden.
(2) Für die Berechnung der Lärmindizes gemäß Abs. 1 gelten folgende Zeiträume :
1. Tag: 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
2. Abend: 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und
3. Nacht: 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
(3) Als ein Jahr ist das für die Umgebungslärmemission ausschlaggebende und die Schallausbreitung durchschnittliche Kalenderjahr anzusehen. Die zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
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