Die Verordnung enthält nähere Bestimmungen über:
1. die Lärmindizes,
2. die Bewertungsmethoden für Lärmindizes,
3. die Schwellenwerte und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen,
4. die Anforderungen für die Ausarbeitung, insbesondere Darstellung, Aufmachung, Datenformat und Inhalt, von strategischen Lärmkarten und von Aktionsplänen sowie der jeweils mit der Ausarbeitung im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen,
5. die Festlegung der Ballungsräume,
6. die Festlegung der ruhigen Gebiete und
7. die elektronischen Datenformate für die Übermittlung der strategischen Lärmkarten, Geodaten, Aktionspläne und Berichte.
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