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Änderung der Sprengel der Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Melk
§ 3
§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2020
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§ 3 § 3 — Änderung der Sprengel der Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Melk
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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