Vorwort
Die Grundstücke Nr. 164/19, 164/20, 164/27, 164/30, 164/31 und 188/7 der Katastralgemeinde Blindenmarkt werden von der Marktgemeinde Blindenmarkt abgetreten und der Marktgemeinde Ferschnitz zugewiesen.
Die Grundstücke Nr. 853/5, 853/6, 853/7, 853/8, 853/26, 853/27 und 1382/20 der Katastralgemeinde Ferschnitz werden von der Marktgemeinde Ferschnitz abgetreten und der Marktgemeinde Blindenmarkt zugewiesen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.