(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die NÖ Musikschulförderungsverordnung 2000, LGBI. 5200/1-4, außer Kraft.
(2) § 2 Abs. 4 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 76/2020 treten mit 30. Oktober 2020 in Kraft.
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