Im Rahmen der elektronischen Übermittlung des Förderantrages unter Verwendung des dafür vorgesehenen Musikschulverwaltungsprogrammes an die Förderstelle für NÖ Musikschulwesen müssen folgende Informationen übermittelt werden:
1. Stammdaten der Musikschule und des Schulerhalters oder der Schulerhalterin sowie der zugehörigen Personen (Musikschulleitung, Bürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Obmann oder Obfrau, Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin)
2. Kontoinformationen zur Auszahlung der Musikschulförderung
3. Musikschulgemeinden (Grundlage für den Musikschulplan) und sämtliche weitere Unterrichtsstandorte
4. Informationen zur schulbehördlichen Genehmigung
5. Aufstellung der Schulgeldtarife inkl. Ermäßigungen und Erhöhungen
6. Aufstellung der Musikschulveranstaltungen sowie Teilnehmer oder Teilnehmerinnen an Wettbewerben aus der Musikschule
7. Anzahl der Übertrittsprüfungen / Abschlussprüfungen des vergangenen Schuljahres nach Ausbildungsstufe
8. Aufnahme von Schülern oder Schülerinnen in weiterführende Ausbildungsinstitute im vergangenen Schuljahr
9. Anzahl der Schüler oder Schülerinnen auf der Warteliste pro Instrument
10. Aufstellung der Schulräumlichkeiten sowie des Schulinstrumentariums
11. Förderrelevante Daten der Lehrenden der Musikschule inkl. Daten zur eindeutigen Identifikation, insbesondere Geburtsdatum, Kontaktinformationen, Vorrückungsstichtag, Entlohnungsgruppe sowie Entlohnungsstufe an der Gemeinde bzw. beim Verband, Vertragsart, tatsächliche Entlohnung sowie Ausbildungsnachweise.
12. Förderrelevante Daten der Schüler oder Schülerinnen der Musikschule inkl. Daten zur eindeutigen Identifikation, insbesondere Kontaktinformationen, Geburtsdatum, Zuordnung zu den jeweiligen Unterrichten.
13. Förderrelevante Unterrichtsdaten der Musikschule, insbesondere Unterrichtsdauer und Unterrichtsform, Instrumente, unterrichtete Stunden der Lehrenden inklusive der Schüler oder Schülerinnen sowie die damit verbundene Lehrverpflichtung und Wertigkeit.
14. Detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Musikschule zum Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderabrechnung (Gesamtabrechnung; bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden Gesamtabrechnung inklusive des Auszugs zur Gruppe 3 des Rechnungsabschlusses gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 17/2018) nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses durch den Musikschulerhalter oder die Musikschulerhalterin bis spätestens 30. April des dem Förderjahr nachfolgenden Jahres in elektronischer Form.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise