(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung mit der die Zuständigkeit in Angelegenheiten des § 89 a der StVO 1960 auf anderen als Gemeindestraßen auf die Stadtgemeinde Schwechat übertragen wurde, LGBl. 8790/2, außer Kraft.
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