Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen der Wasserversorgungsanlage Gmünd in der Katastralgemeinde Eibenstein sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung wird in der Stadtgemeinde Gmünd das im § 2 dieser Verordnung dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als “Schongebiet” bezeichnet, bestimmt.
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