Die mündliche Prüfung umfasst folgende Gegenstände:
1. Staatskunde mit den Fächern
- die wichtigsten Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechtes und der österreichischen Behörden,
- die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Landesbediensteten und
- die Grundzüge aus Landeskunde und Geschichte
in Überblickskenntnissen,
2. Verfahrensrecht mit den Fächern
- die wichtigsten Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und
- die Grundzüge der übrigen Verwaltungsverfahrensgesetze
in Überblickskenntnissen und
3. Kanzleiordnung in Grundkenntnissen.
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