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Dienstprüfung Standesamt Staatsbürgerschaft
§ 9
§ 9 § 9
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 9 § 9 — Dienstprüfung Standesamt Staatsbürgerschaft
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1984 in Kraft.
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