Das monatliche Entgelt für die nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen wird wie folgt festgesetzt:
1. für Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche € 0,2240
2. für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche € 0,2240
3. für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter € 0,4064
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