LandesrechtNiederösterreichVerordnungenFestsetzung des Stundengeldes für Mitglieder von Wahlbehörden (Landarbeiterkammerrecht)§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Die Verordnung vom 29. September 1981, LGBl. 9005/2–0, tritt außer Kraft.

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