LandesrechtNiederösterreichVerordnungenTaxi Auffahrverbot Schwechat§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 28. April 1991
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Die Verordnung gilt für die Ausübung des Taxigewerbes mit Personenkraftwagen im Bereich des Flughafens Wien-Schwechat auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Schwechat.

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