Beim Amt der NÖ Landesregierung, (Abteilung III/1) bei den Bezirkshauptmannschaften St. Pölten und Tulln und bei den Gemeindeämtern Traismauer, Zwentendorf an der Donau und Sitzenberg-Reidling sind Karten, aus denen die im § 2 beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes ersichtlich sind, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
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