Als Grundwasserschongebiet gilt das von den im folgenden genannten Grenzen umschlossene Gebiet:
Nordgrenze:
Rechtes Ufer des neuen Traisenumleitungsgerinnes von der LH 113 bis zur Kreuzung (Brücke) mit der Zufahrtsstraße zum Donaukraftwerk Altenwörth.
Ostgrenze:
Von der Brücke der Zufahrtsstraße zum Donaukraftwerk Altenwörth über das Traisenumleitungsgerinne entlang dieser Straße bis zur LH 112 und weiter entlang der LH 112 bis zur LS 2197 und diese entlang bis zur Kreuzung mit der B 43. Weiters entlang des die LS 2197 verlängernden Feldweges bis zur ÖBB-Strecke Tulln–Herzogenburg etwa bei Bahn-km 19,0.
Südgrenze:
Von der Kreuzung des Feldweges, welcher die LS 2197 verlängert, mit der ÖBB-Strecke Tulln–Herzogenburg etwa bei Bahn-km 19,0 die ÖBB-Strecke in westlicher Richtung entlang bis zum Birikreuz (etwa Bahn-km 25,73).
Westgrenze:
Feldweg vom Birikreuz, die Bundesstraße B 43 und die LS 5007 kreuzend, bis zur Ortsstraße in Stollhofen, diese entlang bis zur Brücke über den rechtsseitigen Traisen-Werkskanal. Entlang des rechten Ufers dieses Werkskanales bis zur LH 113 und diese entlang bis zur Kreuzung mit dem Traisenumleitungsgerinne.
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