Beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung), bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt und bei den Gemeindeämtern Wöllersdorf-Steinabrückl, Matzendorf-Hölles, Enzesfeld-Lindabrunn, Leobersdorf, Felixdorf und Sollenau sind Karten, aus denen die im § 2 beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes ersichtlich sind, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
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