Als Grundwasserschongebiet gilt das von den im folgenden genannten Grenzen umschlossene Gebiet (Grenzbeschreibung nach der ÖK 1:50.000; Blatt 76 “Wiener Neustadt”, aufgenommen 1960, vollständigen Kartenrevision 1975):
Westgrenze:
Von der Unterführung der alten Wöllersdorferstraße und der Bahnlinie Wöllersdorf-Steinabrückl der Südautobahn (A 1) entlang bis zur ersten Überführung einer Gemeindestraße, die von Steinabrückl kommt; dann dieser ca. 150 m entlang in westlicher Richtung bis zu einer Karrenwegabzweigung; diesen Feldweg (Karrenweg) nach Norden folgend bis zur Gemeindestraße Steinabrückl-Hölles, diese entlang bis zu einer Kreuzung und einem in Ost-West Richtung verlaufenden Fahrweg. Die weitere Grenze bildet der Fahrweg in Richtung Westen bis zur ersten Wegkreuzung (beim “Munitionslager”), dann dem Fahrweg in Richtung Norden folgend über Kote 328 bis zur Abzweigung des Fahrweges zum “Julienhof” ca. 100 m nördlich von Kote 319.
Nordgrenze:
Die Grenze bildet der Fahrweg zum “Julienhof” an der Gemeindestraße zwischen Enzesfeld und Hölles, überquert diese und folgt der alten Gemeindestraße in Richtung Osten bis zum Knick in Richtung Süden und dann dem Feldweg (Karrenweg) in nordöstliche Richtung bis zur Bahnlinie Enzesfeld-Leobersdorf; der Bahn entlang bis zur Verschwenkung nach Norden beim Bahnhof Wittmannsdorf. Von dort verläuft die Grenze einem Feldweg (Karrenweg) in östliche Richtung folgend bis zur Brücke über die Südbahn.
Ostgrenze:
Die Südbahnlinie bis zur Bundesstraße 21a beim Bahnhof Felixdorf, dann die Bundesstraße 21a bis zur Blätterstraße im Bereich der Heideansiedlung und weiter entlang der Blätterstraße bis zur Raketengasse; dieser folgend und dann entlang dem in gleicher Richtung verlaufenden Fahrweg bis zu einer Weggabelung, bei der ein Feldweg (Karrenweg) südlich abzweigt. Die weitere Grenze verläuft entlang dieses Weges vorbei an einer Kreuzung mit einem anderen Feldweg (Karrenweg) bis zum Flugfeldweg.
Südgrenze:
Der Flugfeldweg bis Kote 304 und der in gleicher Richtung verlaufende Fahrweg (alte Wöllersdorferstraße) bis zur Südautobahn (A 1).
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