Die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. Juni 1979 über die Erlassung eines Badeverbotes in Langenzersdorf, am linken Donauufer und im Entlastungsgerinne des Donauhochwasserschutzes Wien, LGBl. 6950/11-0, wird aufgehoben.
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