Das Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung III/1), die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf und die Gemeinden Eckartsau, Glinzendorf, Großhofen, Gänserndorf, Groß-Enzersdorf, Haringsee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Lassee, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Untersiebenbrunn und Raasdorf haben während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden Auskunft über die im § 2 beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes zu erteilen.
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