(1) Der Bewerber muß mündlich oder schriftlich beim Schulleiter um Zulassung zur Einstufungsprüfung ansuchen.
Die folgenden Unterlagen sind vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Zeugnisse bzw. Schulbesuchsbestätigungen ab dem 14. Lebensjahr
(2) Bewerber für die Einstufungsprüfung für landwirtschaftliche Berufsschulen müssen den Abschluß eines verkürzten Lehrverhältnisses nachweisen. Anderenfalls dürfen sie nicht zugelassen werden.
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