Die Prüfung für den wissenschaftlichen Dienst ist mündlich abzulegen und umfaßt folgende Gegenstände:
1. Österreichisches Verfassungsrecht;
2. Aufbau und Organisation der österreichischen Behörden;
3. Rechte und Pflichten der Landesbediensteten;
4. Verwaltungsverfahrensrecht.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise