Die Nationalparkverwaltung ist verpflichtet, vor der Erstellung des Managementplanes (§ 10 Abs. 2 NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505) den Nationalparkbeirat (§ 11 NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505) zu hören. Anregungen und Wünsche des Nationalparkbeirates sind im Managementplan möglichst zu berücksichtigen.
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