Gemäß § 3 Abs. 5 des NÖ Nationalparkgesetzes, LGBl. 5505, wird der Gemeinde Wolfsthal die Bezeichnung „Nationalparkgemeinde“ zuerkannt. Folgende Gemeinden sind daher berechtigt die Bezeichnung “Nationalparkgemeinde” zu führen: Bad Deutsch-Altenburg, Eckartsau, Engelhartstetten, Fischamend, Groß-Enzersdorf, Haslau – Maria Ellend, Hainburg an der Donau, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Petronell-Carnuntum, Scharndorf, Schwechat und Wolfsthal.
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