Die Waldflächen der Naturzone werden auf Basis des Managementplanes (§ 10 Abs. 2 NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505) schrittweise außer Nutzung gestellt. Die Umwandlungsmaßnahmen in der Naturzone (vorläufig zu setzende Managementmaßnahmen) müssen bis spätestens 20. Dezember 2028 abgeschlossen sein.
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