(1) Der Nationalpark Donau-Auen umfasst die in den Anlagen 1 bis 53 ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in den Katastralgemeinden Bad Deutsch Altenburg (Marktgemeinde Bad Deutsch-Altenburg), Eckartsau, Witzelsdorf (Marktgemeinde Eckartsau), Markthof, Stopfenreuth (Marktgemeinde Engelhartstetten), Fischamend Dorf, Fischamend Markt (Stadtgemeinde Fischamend), Großenzersdorf, Mühlleiten, Schönau an der Donau (Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf), Hainburg an der Donau (Stadtgemeinde Hainburg an der Donau), Haslau an der Donau, Maria Ellend (Gemeinde Haslau-Maria Ellend), Mannsdorf (Gemeinde Mannsdorf an der Donau), Orth an der Donau (Marktgemeinde Orth an der Donau), Petronell (Marktgemeinde Petronell-Carnuntum), Regelsbrunn, Wildungsmauer (Gemeinde Scharndorf) und Mannswörth (Stadtgemeinde Schwechat). In der Anlage A ist der Nationalpark in einem Übersichtsplan dargestellt.
(2) Der Nationalpark Donau-Auen wird in eine Naturzone, eine Naturzone mit Managementmaßnahmen und eine Außenzone unterteilt. Die Zonierung ist aus den Anlagen ersichtlich.
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