Das Sportehrenzeichen wird an Personen verliehen, die hervorragende sportliche Leistungen von überörtlichem Interesse, insbesondere in der allgemeinen Klasse einer Sportart im Rahmen eines von der Bundessportorganisation anerkannten Sportverbandes, oder eine langjährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Sportes erbracht haben sowie an Personen, die sich besondere Verdienste um die Förderung des überörtlichen Sportes erworben haben.
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