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Einhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds 2006
§ 3
§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2006
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§ 3 § 3 — Einhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds 2006
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Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
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