LandesrechtNiederösterreichVerordnungenEinhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds 2006

Einhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds 2006

In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Umlage

Die Höhe der für das Jahr 2006 von allen Gemeinden an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu entrichtenden Umlage wird mit insgesamt € 369.908,30 festgesetzt.

§ 2 § 2

§ 2 Einhebung

Die Umlage ist von den an die Gemeinden im Wege des Landes monatlich zur Überweisung gelangenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Abzugsweg hereinzubringen und unmittelbar dem NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu überweisen.

§ 3 § 3

§ 3 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.