Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Umlage
Die Höhe der für das Jahr 2006 von allen Gemeinden an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu entrichtenden Umlage wird mit insgesamt € 369.908,30 festgesetzt.
§ 2 § 2
§ 2 Einhebung
Die Umlage ist von den an die Gemeinden im Wege des Landes monatlich zur Überweisung gelangenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Abzugsweg hereinzubringen und unmittelbar dem NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu überweisen.
§ 3 § 3
§ 3 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.