Bis zum Inkrafttreten des § 1 werden ab 1. Juli 2001 folgende neue Bezirksbauernkammerbereiche gebildet:
1. Die derzeitigen Bezirksbauernkammerbereiche mit den Bezeichnungen Herzogenburg und St. Pölten bilden einen eigenen Bezirksbauernkammerbereich mit der Bezeichnung “St. Pölten” und dem Sitz in St. Pölten.
2. Die derzeitigen Bezirksbauernkammerbereiche mit den Bezeichnungen Bruck/Leitha und Schwechat bilden einen eigenen Bezirksbauernkammerbereich mit der Bezeichnung “Bruck an der Leitha-Schwechat” und dem Sitz in Bruck an der Leitha.
3. Die derzeitigen Bezirksbauernkammerbereiche mit den Bezeichnungen Mistelbach und Wolkersdorf bilden einen eigenen Bezirksbauernkammerbereich mit der Bezeichnung “Mistelbach” und dem Sitz in Mistelbach.
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