Die erfolgreiche Absolvierung des an der Universität für Weiterbildung Krems angebotenen Masterstudiums „Öffentliches Recht Digitalisierung im Land NÖ“ (LL.M.) ersetzt die Prüfung für den rechtskundigen Dienst (§ 1). Die Dienstbehörde kann einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die im Rahmen dieses Masterstudiums erfolgreich absolviert wurden, als entsprechend erbrachte Leistungsnachweise nach dieser Verordnung anrechnen.
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