(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Muckendorf-Wipfing
- Zeiselmauer
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Muckendorf-Wipfing umfaßt das Gebiet der Katastralgemeinden Muckendorf und Wipfing, jenes der neuen Gemeinde Zeiselmauer das Gebiet der Katastralgemeinden Wolfpassing und Zeiselmauer.
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